09.11.2017 12:58 ( 6189 x gelesen )
Stellenangebot:
Wir suchen eine/n freundliche/n und engagierte/n Logopäden/in als geringfügig Beschäftigte/n (Minijob/bis 450€ pro Monat). Die Stelle ist unbefristet, die Arbeitszeiten sind frei einteilbar.
Die Behandlungen finden überwiegend in der Praxis in eigenem Therapiezimmer statt, evtl. sind Hausbesuche möglich. Teamsitzungen und Fallbesprechungen sind jederzeit möglich.
Wir legen Wert auf einen empathischen Umgang mit unseren Patienten und erwarten Gewissenhaftigkeit und Eigenständigkeit in der Therapieplanung- und -durchführung.
Interessiert an einer netten Arbeitsatmosphäre mit angemessenem Vertrag und Fortbildungszuschüssen?
Unsere Praxis befindet sich in 68723 Plankstadt, zwischen Heidelberg und Mannheim.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
16.12.2016 09:41 ( 4943 x gelesen )
Weihnachtsgeschenke für zwei Flüchtlingskinder
Weihnachten steht vor der Tür und oft reichen schon kleine Dinge aus, um Kinderaugen zum Leuchten zu bringen. Aber nicht für jedes Kind sind Weihnachtsgeschenke selbstverständlich. Zwei von ihnen eine Freude zu machen, haben sich die Logopädinnen der Praxisgemeinschaft LogoPlankstadt vorgenommen.
Es ist das erste Mal, dass die beiden aus dem Irak stammenden Geschwister im Alter von drei und sechs Jahren Weihnachtsgeschenke bekommen, umso wichtiger die Botschaft, die dahinter steht: „Uns liegt das Wohl der Kinder am Herzen und wir möchten ihnen und ihrer Familie gerne zeigen, dass wir sie in unserer Gemeinschaft willkommen heißen“, sagten Verena Schöffler und Caren Thönnessen-Knoglinger, beide Praxisinhaberinnen.
Die Geschenkübergabe fand am 15. Dezember in der Logopädischen Praxisgemeinschaft LogoPlankstadt statt.
08.11.2016 16:56 ( 5016 x gelesen )
Logopädie: eine Therapie, die keine Altersgrenze kennt
Die Einsatzgebiete für Logopäden sind sehr vielseitig, und bei der Behandlung gibt es keine Altersgrenze:
„Wir arbeiten mit den unterschiedlichsten Menschen in allen Altersgruppen zusammen – vom Kleinkind bis zum Hochbetagten. Das macht die Arbeit so spannend“.
Logopäden helfen beispielsweise Klein- und Schulkindern, die Probleme mit der Aussprache oder Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten haben, sowie Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Redeflussstörungen, zu denen etwa das Stottern zählt. Die sogenannte Dysarthrie, eine Sprechstörung, kann bei chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose und Parkinson auftreten. Typisch dabei ist, dass die Patienten undeutlich oder leise sprechen. Zunehmend ist die logopädische Therapie bei älteren Menschen nach einem Schlaganfall oder bei Demenz gefragt.
Quelle:http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/71997/logopaedie_eine_therapie_die_keine_altersgrenze_kennt
04.08.2015 15:27 ( 7593 x gelesen )
Wann sollte man mit seinem Kind zum Logopäden gehen?
1. Wenn das Kind wegen sprachlicher Anforderungen zu leiden beginnt.(z.B. wenn andere Kinder über seine Sprechweise lachen, und es möglicherweise deshalb nicht mehr mit ihnen spielen will, sie schlägt oder wenn es deswegen weint)
2. Wenn es evt. wegen seiner Sprachprobleme sein Verhalten unangemessen ändert (z.B. nicht mehr spricht, bedrückt oder gereizt wirkt. den Clown spielt..)
3. Wenn es immer wieder mit seiner Sprache scheitert und es deswegen weniger oder nicht mehr spricht oder andere Worte sucht oder sich schämt. (es sagt evt: „ich kann das doch nicht“ und sein Sprechen als „schlecht“ bezeichnet)
4. Wenn erhebliche Defizite gegenüber Gleichaltrigen bestehen (Fragen Sie die ErzieherInnen des Kindes)
5. Wenn es sprachlich resigniert (keine Verbesserungsversuche mehr macht und evt. nur noch zeigt, was es will und sich zurückzieht)
6. Wenn es wegen des Sprechens Minderwertigkeitsgefühle zeigt, sich z.B. schlägt, abwertet.
7. Wenn es Ausweichverhalten hat (zeigen statt sprechen, bestimmte sprachliche Anforderungen umgeht)
8. Wenn die erziehenden Personen unsicher oder uneinig sind, wie sie mit der Problematik umgehen sollen (Soll das Kind evt zu etwas gezwungen werden?)
9. Wenn die erziehenden Personen im Zweifel darüber sind, ob die Problematik therapiebedürftig ist.
10. Wenn die Fördermöglichkeiten der Bezugspersonen vom Kind nicht mehr akzeptiert werden oder sogar zu deren Ablehnung führt.
11. Wenn die Bezugspersonen aufgrund der Unsicherheit oder Angst um die Problematik das Kind gefühlsmäßig weniger mögen oder psychisch entgleiten (unangemessene Strafen oder Härte).
12. Wenn Zeitdruck besteht (z.B. Einschulung, altersbedingte Spracherwerbsgrenze)
13. Wenn besonders erschwerende Voraussetzungen für die Sprachentwicklung bestehen (z.B. Körperbehinderung , Hörprobleme, die im Zeitraum des Spracherwerbs bestehen oder bestanden haben., Verhaltensauffälligkeiten, wie übermäßige Ängstlichkeit oder Unruhe, Entwicklungsverzögerungen in anderen Bereichen, wie Motorik, Sozialverhalten), die eine besondere Förderung sinnvoll erscheinen lassen.
14. Wenn die eigenen Möglichkeiten nicht ausreichen: (z.B. bei Eltern, die nur gebrochen deutsch sprechen oder mit ausgeprägtem Dialekt)
22.01.2015 11:05 ( 5908 x gelesen )