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Der Weg zur Therapie


Ob ein Therapiebedarf vorliegt oder nicht, entscheidet in der Regel Ihr Haus-, HNO-, oder Kinderarzt oder ein Neurologe, Kieferorthopäde oder Zahnarzt. Die Kosten für eine logopädische Behandlung übernimmt bis zum 18. Lebensjahr in voller Höhe die Krankenkasse. Ab dem 18. Lebensjahr verlangen die Krankenkassen eine Zuzahlung von 10 % (plus 10 € Rezeptgebühr).

Wird eine logopädische Verordnung für Sie, Ihren Angehörigen oder Ihr Kind ausgestellt, vereinbaren Sie mit uns einen Termin für das Erstgespräch.
» zur Terminvereinbarung
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Logopädie Plankstadt bei Schwetzingen - Sprechstörungen, Stimmstörungen
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